Leistungen der Pflegekasse

Häusliche Pflege

Pflegebedürftige Menschen werden von unserem Pflegedienst zu Hause liebevoll gepflegt und betreut. Wir versorgen Sie durch Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme in den Bereichen, Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung, Nahrungsaufnahme/-zubereitung, je nach Ihren persönlichen individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Wir erstellen Ihnen vorher gerne ein Angebot und stimmen die Einsätze flexibel mit Ihnen ab.

Das persönliche Wohlbefinden unserer Patienten hat höchste Priorität in unserer täglichen Arbeit.

Entlastungsleistungen nach § 45

Bereits ab dem Pflegegrad 1 stehen allen Pflegebedürftigen monatlich 125,- € zur Verfügung. Diese Leistungen können nur durch den Pflegedienst oder durch Nachbarschaftshelfer erbracht werden.

Leistungen können sein: Betreuung, Spaziergänge, Arzttermin Begleitung, Besorgungen u. v. m.

Verhinderungspflege

Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist. Wir stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse, so dass Sie als pflegender Angehöriger sich keine Sorgen machen müssen, Die Leistungen welche wir für Sie während ihrer Verhinderung erbringen, rechnen wir direkt mit ihrer Pflegekasse ab – Ihnen entstehen keine Kosten. Unser Tip – fahren Sie in den Urlaub und sammeln einfach mal neue Kräfte, das kommt Ihnen und der pflegebedürftigen Person zu Gute!

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich pflegenden Angehörigen. Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.